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Eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Anmeldung in der Fahrschule ist notwendig.
Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse B oder 3 sind 10 theoretische Unterrichtseinheiten notwendig (andersfalls 16 Unterrichtseinheiten).
Bei der praktischen Ausbildung sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben (5 x Überland, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt).
Von der Antragsstellung bei der zuständigen Führerscheinbehörde bis zur Übersendung des Prüfauftrages vom TÜV zur Fahrschule müssen 3-5 Wochen gerechnet werde.
Die Ausbildung kann zwar in dieser Zeit begonnen werden. Vorher kann aber keine Beantragung von Prüfterminen beim TÜV erfolgen.
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