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Fahrschule Klein Spiesen-Elversberg
Friedrichsthal-Bildstock

Alkohol für Fahranfänger tabu

Alkohol am Steuer ist für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit absolut tabu. Gleiches gilt für alle Fahrer unter 21 Jahren. Wer dagegen mit mehr als null Promille von der Polizei erwischt wird, muss mit 125 bis 1000 Euro Bußgeld rechnen und kassiert zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Bei Verstößen kann die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet werden. Für die übrigen Autofahrer bleibt es bei der 0,5 Promille-Grenze.

Zudem drohen bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen - schon nach geltendem Recht und unabhängig vom Alter des Fahrers - Strafzahlungen an die Haftpflichtversicherer bis 5000 Euro. "Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, riskiert zudem den Versicherungsschutz seiner Kaskoversicherung", betonte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger und junge Fahrer bedeute jedoch nicht, dass der Versicherungsschutz bei solchen Unfällen zwangsläufig völlig entfalle, hieß es. Alles unter 1,1 Promille sei individuell je nach Unfallverlauf zu prüfen. Davon hänge ab, ob und in welchem Umfang die Kasko-Leistung eingeschränkt werde.